Weitere Beschäftigungsverhältnisse o. ä.
Jegliche Änderungen zu o.g. Angaben – insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen während des Beschäftigungsverhältnisses – sind sofort der Personalabteilung schriftlich mitzuteilen.
Der Sozialversicherungsausweis ist bei Arbeitsaufnahme in Kopie beim Arbeitgeber zu hinterlegen.
Der/die Mitarbeiter/in ist auf die Mitführungspflicht vom gültigem Personalausweis oder Pass, und einer gültigen Fahrerlaubnis, im Original, hingewiesen worden.